Die Herzsportgruppe
Ihre große Chance als Herzpatient!
Nach einem Herzinfarkt ist es wichtig, Schritt für Schritt wieder in die Normalität zurückzufinden. Eine wesentliche Hilfe dabei sind Bewegung und sportliche Aktivitäten, denn ein Herzinfarkt bedeutet nicht, dass der Körper nicht mehr belastet werden darf. Das Gegenteil ist der Fall: Aufwärmprogramm, Gymnastik, Ausdauertraining, Entspannung – es ist beinahe ein ganz normales Fitnesstraining, das die Teilnehmer einer Herzsportgruppe erhalten.
Vor dem Start den Arzt konsultieren
Wie viel Belastung verträgt mein Körper? Wie reagiert mein Kreislauf darauf? Welchen Sport darf ich betreiben? Was muss ich dabei beachten? Weil Herzsport für Herzpatienten wichtig ist, fördern Krankenkassen oder Rentenversicherung – meist zeitlich begrenzt – die Teilnahme an einer Herzsportgruppe. Herzpatienten sollten jedoch nicht eigenmächtig mit der sportlichen Betätigung beginnen. Voraussetzung ist, dass der behandelnde Arzt oder die Reha-Klinik den Herzsport verordnet bzw. im Entlassungsbericht empfiehlt.
Welche Unterlagen benötige ich?
Ihr Arzt verordnet Herzsport auf dem „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport“ (Vordruck 56), wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Hilfreich – aber nicht zwingend – ist es, wenn der Antrag von Ihrer Krankenkasse vor der ersten Teilnahme am Herzsport genehmigt wurde.
Privatversicherungen und Beihilfestellen fordern häufig ein formloses ärztliches Attest. Erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Versicherung/Beihilfestelle nach den Voraussetzungen für eine Kostenübernahme.
Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Reha-Maßnahme, deren Kosten von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) getragen werden, erstellt die Reha-Klinik bzw. Reha-Einrichtung diese Verordnung auf speziellen Vordrucken der Rentenversicherung (Formular G850). Diese Verordnung muss nicht extra genehmigt werden.
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